„Kindkrank“ per Telefon und Video

So umgehst Du volle Wartezimmer:

Dein Kind ist krank und Du möchtest überfüllte Wartezimmer mit anderen kranken Kindern vermeiden? Seit dem 01. Juli 2024 können sich Eltern bei der Erkrankung ihres Kindes telefonisch oder auch per Video „kindkrank“ schreiben lassen. Damit Eltern diesen Service nutzen können, müssen diese Bedingungen erfüllt sein:

  • Das erkrankte Kind ist der Arztpraxis bereits persönlich bekannt.
  • Die Krankschreibung per Telefon ist medizinisch vertretbar, sprich: es liegt keine schwere Symptomatik vor. Die Entscheidung trifft
    der/die behandelnde Kinderarzt/Kinderärztin.
  • Eine telefonische Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ist nur dann erlaubt, wenn sie nicht im Rahmen einer Videosprechstunde möglich ist.
  • Die Bescheinigung gilt für maximal fünf Tage.
  • Eine weitere Bescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn der Kinderarzt/die Kinderärztin Euer Kind zwischenzeitlich persönlich untersucht hat und eine Erkrankung wegen derselben Erkrankung feststellt.

 

Wichtig zu wissen

Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die telefonische Krankschreibung. Kann der Arzt die Erkrankung am Telefon nicht ausreichend beurteilen, muss er den Eltern mitteilen, dass eine unmittelbar persönliche Untersuchung erforderlich ist.

So funktioniert die Krankschreibung

Nach der Beratung per Telefon oder per Video schickt die Arztpraxis die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) auf dem Postweg an die Eltern. Die AU dient als Antrag auf Kinderkrankengeld bei der Krankenversicherung.

Autor: Daniel Waldschik

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